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Patienten und Besucher

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Anschlussheilbehandlung

Liegt eine ärztliche Indikation für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) vor, ist es sinnvoll, diese Maßnahme sofort im Anschluss Ihres Krankenhausaufenthaltes in Anspruch zu nehmen. Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der AHB sollten nicht mehr als 14 Tage vergehen.

Ziel der AHB ist eine Wiederherstellung des Patienten für die Belastung des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wieder zu erlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit dieser Zielsetzung kann die AHB auch der Vermeidung und Minderung der Pflegebedürftigkeit dienen.

Um einen reibungslosen Übergang vom Krankenhausaufenthalt in die ausgewählte Rehabilitationseinrichtung zu gewährleisten und den Antrag zeitgerecht fertig stellen zu können, sollten Sie die einzelnen Schritte des Patientenleitfadens beachten.

Informationen zu den Unterschieden zwischen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer anschließenden Gesundheitsmaßnahme (AGM) finden Sie in unserem PDF.

Ansprechpartner

Karin Pohl
Stephan Baetzel
Dominique Wellmann

Tel.: 0221/8274 -5580
Fax: 0221/8274 -5582

ahb@eduardus.de
Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 bis 13:00 Uhr

Freitags
8:00 bis 12:30 Uhr

Haus A, 1. OG

Unterschiede AHB und AGM
Download (PDF | 123 kb)
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